Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen und den 2. Nachtragshaushalt zum Haushaltsjahr 2021 für nichtig erklärt.
Mit diesem Nachragshaushalt wurde im Februar 2022 (also nach Abschluß des Haushaltsjahres 2021!!!) eine Kreditermächtigung in Höhe von 60 Mrd Euro - vorgesehen für Coronamaßnahmen - umgewidmet und dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt. Dagegen hatte die Unionsfraktion geklagt.
Die Richter haben nun dieses Gesetz für nichtig erklärt. Zum Einen war es formal nicht korrekt, nicht verbrauchte Kreditermächtigungen aus einem abgeschlossenen Haushalt im Nachhinein in einen Folgehaushalt zu übertragen. Zum Zweiten war es nicht korrekt, diese Gelder einem anderen als dem ursprünglichen Zweck zuzuführen. Zum Dritten werteten die Richter dieses Vorgehen als ein Unterlaufen der grundgesetzlich festgeschriebenen Schuldenbremse.
Nun hat die Ampel ein 60 Mrd Euro schweres Problem, denn diese 60 Mrd Euro dürfen nicht ausgegeben werden. Bereits verbrauchte Mittel aus diesen 60 Mrd Euro müssen zurückgeführt werden.
Staatsrechtler und andere Experten hatten sowohl den Finanzminister als auch den Kanzler gewarnt. Sie wollten die Warnungen nicht hören.
Man darf gespannt sein, wie die Ampelkoalitionäre nun dieses Problem lösen werden.
Man darf gespannt sein, wie die Ampelkoalitionäre nun dieses Problem lösen werden.
Ich auch
Ich bin da ebenfalls gespannt...
Und sie sind doch sogar gewarnt worden.....
Wenn *normale Bürger* ihr Konto überziehen, gibt´s gleich was auf die Finger, zumindest in Form von Überziehungszinsen.. Und bei Milliardensummen soll das einfach so laufen, dass von einer Ecke in die nächste Ecke hingeschoben wird ??
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Die schwerste Turnübung ist immer noch, sich selbst auf den Arm zu nehmen...
Den ersten Vorschlag zur Lösung des Problems haben wir schon. Die SPD-Chefin Esken möchte die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenbremse für weitere 2 Jahre aussetzen. Dafür braucht es allerdings eine wirklich gute Begründung und die bleibt sie erst einmal schuldig.
Mich wundert es nicht, daß der SPD nichts anderes einfällt, als lustig Schulden zu machen. Hauptsache uns geht es gut und unsere Nachfahren zahlen die Rechnung.
Mich wundert dieser Vorschlag von Esken bzw. der SPD auch nicht. Allerdings braucht sie für die Durchführung ihrer Idee , die ja eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich macht, die Zustimmung der CDU. Bekanntlich ist dafür eine 2/3 Mehrheit des Bundestages notwendig. Diese wird sie mit Sicherheit aber nicht bekommen, zumal die CDU ja das Bundesverfassungsgericht angerufen und Recht bekommen hat. Für mich ist mit dem Urteil das Ende der sogenannten Ampel-Koalition eingeläutet. Bis dahin wird es aber noch eine Hängepartie der jetzigen Regierung geben, davon bin ich überzeugt. Das wird alles andere, als lustig.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Nur zur Klarstellung: Die befristete Aussetzung der Schuldenbremse setzt eine wirtschaftliche Depressionen, Naturkatastrophen und Kriegszustände voraus. Bekanntlich war die Corona-Pandemie ein solcher Zustand. Natürlich ist hierfür eine 2/3-Mehrheit des Bundestages erforderlich.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Ich auch nicht! Wie sollte auch eine Aussetzung der Schuldenbremse begründet werden? Ich sehe keine derartigen Zustände, die dieses rechtfertigen würde.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Nun hat unser Finanzminister Lindner die Notbremse gezogen und eine Haushaltsperre für ALLE Ministerien verfügt.
Das bedeutet, daß nur noch laufende, vertragliche Verpflichtungen (inklusiv der Gehaltszahlungen) bedient werden dürfen. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden. Also bis auf Weiteres dürfen von den Bundesministerien keinerlei Verträge geschlossen werden.
Man darf gespannt sein, welches politische Beben dies auslöst.
Das ist eine berechtigte Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Aber noch ist die "Messe" in dieser Angelegenheit nicht gelesen. Es sind immer noch Hürden vorhanden, die "übersprungen" werden müssen. Es muss zunächst einmal eine finanzielle Notlage begründet werden, um die laufenden (in erster Linie) gesetzlich notwendigen staatlichen Verpflichtungen sicherzustellen. Wiederum darf man gespannt sein, wie sich der Bundestag hier aus der Misere bringen wird.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Was unser Bundeskanzler in der gestrigen Regierungserklärung von sich gegeben hat, war nach meiner Meinung eine Zumutung - alter Wein in neuen Schläuchen! Ein Beispiel gefällt? "Niemand wird allein gelassen" - das hatten wir doch schon! Die größte Herausforderung für die jetzige Regierung kommt aber noch: Der Haushalt 2024! Es bleibt einfach spannend!
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Zitat von derdat im Beitrag #13...... Die größte Herausforderung für die jetzige Regierung kommt aber noch: Der Haushalt 2024! Es bleibt einfach spannend!
Stimmt..und jetzt noch ein neues Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg....